Kein Raum für sexualisierte Gewalt!
Für uns gilt „Hinschauen, abwägen, handeln“
Ansprechpartnerin bei Problemen:
Aline Tenschert
Tel.: 0157 37222225
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Hygienekonzept zur Mitgliederversammlung am 01.12.2021
im Thomas – Becket - Haus
Nach der aktuellen 27. CoBeLVO Rheinland-Pfalz , gültig bis 28.11.2021, sind bei Veranstaltungen im Innenbereich bei Warnstufe 1 250 nicht immunisierte Personen zulässig. Darüber hinaus unbegrenzt Geimpfte, Genesene, Kinder bis zur Vollendung
des 12. Lebensjahres und Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 17. Lebensjahr mit Schülerausweis.
Bei Veranstaltungen, an denen max. 25 nicht Immunisierte bei Warnstufe 1, bzw.10 nicht Immunisierte bei Warnstufe 2 teilnehmen, gelten das Abstandsgebot und die
Maskenpflicht nicht. Es gelten lediglich die Testpflicht für nicht Geimpfte oder Genesene
sowie in geschlossenen Räumen die Pflicht zur Kontakterfassung.
Die Durchführung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Beachtung der „3 G-Regel“
Ab 19.30 Uhr beginnt die Einlasskontrolle:
Bitte das Abstandsgebot vor dem Eingang beachten.
Geimpfte oder Genesene weisen einen Impf- oder Genesenennachweis vor.
Für nicht Immunisierte gilt:
Vorlage eines Schnelltests von einer anerkannten Teststelle der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests werden nicht durchgeführt bzw. anerkannt.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche siehe 1. Absatz.
Personen mit erkennbaren Erkältungssymptomen wird der Eintritt verweigert.
Der Eintrag in die Teilnehmerliste gilt als Nachweis der Kontakterfassung.
Im gesamten Becket-Haus gilt die Maskenpflicht, am Sitzplatz kann sie abgenommen werden.
Desinfektionsmittel werden bereit gestellt.
Im Rahmen der Möglichkeiten wird für eine gute Durchlüftung gesorgt.
Bei Nichtbeachtung der Hygienevorschriften erfolgt ein Ausschluss von der Versammlung.
Bei einer Änderung der Corona-Verordnung behält sich die SG DJK Andernach vor,
die dann geltenden Regeln anzuwenden oder die Versammlung kurzfristig abzusagen.
Napierala
Begründung:
- bei den aktuell schnell steigenden Coronazahlen wollen wir das Risiko weiterer Ansteckungen vermeiden.
- seit heute gilt für den Innenbereich weitest gehend
die 2 G-Regel
Der Sportbund rät deshalb aktuell von MVs ab,
da derzeit rechtlich nicht klar ist, ob Mitgliederrechte in zu hohem Maße beschnitten werden und damit Beschlüsse der Mitgliederversammlung möglicherweise anfechtbar sind.
Die MV müsste nach der 2 G - Regel durchgeführt werden, nicht Geimpfte oder Genesene hätten dann keinen Zugang.
Eine Verschiebung ins - hoffentlich gesündere - Frühjahr ist kein Problem, da die gesetzliche Übergangsregelung eine Verschiebung anstehender Wahlen bis zum 31.08.2022 zulässt.