Sportgemeinschaft DJK 1909 e.V. Andernach

Ihr Sportverein in und um Andernach

Kein Raum für sexualisierte Gewalt!

Für uns gilt „Hinschauen, abwägen, handeln“

Ansprechpartnerin bei Problemen:

Aline Tenschert

Tel.: 0157 37222225

e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wer ist Aline Tenschert?

Hygienekonzept zur Mitgliederversammlung am  01.12.2021

im Thomas – Becket - Haus

 

Nach der aktuellen 27. CoBeLVO Rheinland-Pfalz , gültig bis 28.11.2021, sind bei Veranstaltungen im Innenbereich bei Warnstufe 1  250 nicht immunisierte Personen zulässig. Darüber hinaus unbegrenzt Geimpfte, Genesene, Kinder bis zur Vollendung

des 12. Lebensjahres und Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 17. Lebensjahr mit Schülerausweis.

Bei Veranstaltungen, an denen max. 25 nicht Immunisierte bei Warnstufe 1, bzw.10 nicht Immunisierte bei Warnstufe 2 teilnehmen, gelten das Abstandsgebot und die

Maskenpflicht nicht. Es gelten lediglich die Testpflicht für nicht Geimpfte oder Genesene

sowie in geschlossenen Räumen die Pflicht zur Kontakterfassung.

Die Durchführung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Beachtung der „3 G-Regel“

Ab 19.30 Uhr beginnt die Einlasskontrolle:

Bitte das Abstandsgebot vor dem Eingang beachten.

 Geimpfte oder Genesene weisen einen Impf- oder Genesenennachweis vor.

Für nicht Immunisierte gilt:

Vorlage eines Schnelltests von einer anerkannten Teststelle der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests werden nicht durchgeführt bzw. anerkannt. 

Ausnahmen für Kinder und Jugendliche siehe 1. Absatz.

Personen mit erkennbaren Erkältungssymptomen wird der Eintritt verweigert.

Der Eintrag in die Teilnehmerliste gilt als Nachweis der Kontakterfassung.

Im gesamten Becket-Haus gilt die Maskenpflicht, am Sitzplatz kann sie abgenommen werden.

Desinfektionsmittel werden bereit gestellt.

Im Rahmen der Möglichkeiten wird für eine gute Durchlüftung gesorgt.

Bei Nichtbeachtung der Hygienevorschriften erfolgt ein Ausschluss von der Versammlung.

Bei einer Änderung der Corona-Verordnung behält sich die SG DJK Andernach vor,

die dann geltenden Regeln anzuwenden oder die Versammlung kurzfristig abzusagen.

                       

Napierala

Begründung:

- bei den aktuell schnell steigenden Coronazahlen wollen wir das Risiko weiterer Ansteckungen vermeiden.

- seit heute gilt für den Innenbereich weitest gehend

die 2 G-Regel

  Der Sportbund rät deshalb aktuell von MVs ab,

  da derzeit rechtlich nicht klar ist, ob Mitgliederrechte in zu hohem Maße beschnitten werden und damit Beschlüsse der Mitgliederversammlung möglicherweise anfechtbar sind.

  Die MV müsste nach der 2 G - Regel durchgeführt werden, nicht Geimpfte oder Genesene hätten dann keinen Zugang.

  Eine Verschiebung ins - hoffentlich gesündere - Frühjahr ist kein Problem, da die gesetzliche Übergangsregelung eine Verschiebung anstehender Wahlen bis zum 31.08.2022 zulässt.

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