Begründung:
- bei den aktuell schnell steigenden Coronazahlen wollen wir das Risiko weiterer Ansteckungen vermeiden.
- seit heute gilt für den Innenbereich weitest gehend
die 2 G-Regel
Der Sportbund rät deshalb aktuell von MVs ab,
da derzeit rechtlich nicht klar ist, ob Mitgliederrechte in zu hohem Maße beschnitten werden und damit Beschlüsse der Mitgliederversammlung möglicherweise anfechtbar sind.
Die MV müsste nach der 2 G - Regel durchgeführt werden, nicht Geimpfte oder Genesene hätten dann keinen Zugang.
Eine Verschiebung ins - hoffentlich gesündere - Frühjahr ist kein Problem, da die gesetzliche Übergangsregelung eine Verschiebung anstehender Wahlen bis zum 31.08.2022 zulässt.