Hygienekonzept zur Mitgliederversammlung am 01.12.2021
im Thomas – Becket - Haus
Nach der aktuellen 27. CoBeLVO Rheinland-Pfalz , gültig bis 28.11.2021, sind bei Veranstaltungen im Innenbereich bei Warnstufe 1 250 nicht immunisierte Personen zulässig. Darüber hinaus unbegrenzt Geimpfte, Genesene, Kinder bis zur Vollendung
des 12. Lebensjahres und Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 17. Lebensjahr mit Schülerausweis.
Bei Veranstaltungen, an denen max. 25 nicht Immunisierte bei Warnstufe 1, bzw.10 nicht Immunisierte bei Warnstufe 2 teilnehmen, gelten das Abstandsgebot und die
Maskenpflicht nicht. Es gelten lediglich die Testpflicht für nicht Geimpfte oder Genesene
sowie in geschlossenen Räumen die Pflicht zur Kontakterfassung.
Die Durchführung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Beachtung der „3 G-Regel“
Ab 19.30 Uhr beginnt die Einlasskontrolle:
Bitte das Abstandsgebot vor dem Eingang beachten.
Geimpfte oder Genesene weisen einen Impf- oder Genesenennachweis vor.
Für nicht Immunisierte gilt:
Vorlage eines Schnelltests von einer anerkannten Teststelle der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests werden nicht durchgeführt bzw. anerkannt.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche siehe 1. Absatz.
Personen mit erkennbaren Erkältungssymptomen wird der Eintritt verweigert.
Der Eintrag in die Teilnehmerliste gilt als Nachweis der Kontakterfassung.
Im gesamten Becket-Haus gilt die Maskenpflicht, am Sitzplatz kann sie abgenommen werden.
Desinfektionsmittel werden bereit gestellt.
Im Rahmen der Möglichkeiten wird für eine gute Durchlüftung gesorgt.
Bei Nichtbeachtung der Hygienevorschriften erfolgt ein Ausschluss von der Versammlung.
Bei einer Änderung der Corona-Verordnung behält sich die SG DJK Andernach vor,
die dann geltenden Regeln anzuwenden oder die Versammlung kurzfristig abzusagen.
Napierala
Begründung:
- bei den aktuell schnell steigenden Coronazahlen wollen wir das Risiko weiterer Ansteckungen vermeiden.
- seit heute gilt für den Innenbereich weitest gehend
die 2 G-Regel
Der Sportbund rät deshalb aktuell von MVs ab,
da derzeit rechtlich nicht klar ist, ob Mitgliederrechte in zu hohem Maße beschnitten werden und damit Beschlüsse der Mitgliederversammlung möglicherweise anfechtbar sind.
Die MV müsste nach der 2 G - Regel durchgeführt werden, nicht Geimpfte oder Genesene hätten dann keinen Zugang.
Eine Verschiebung ins - hoffentlich gesündere - Frühjahr ist kein Problem, da die gesetzliche Übergangsregelung eine Verschiebung anstehender Wahlen bis zum 31.08.2022 zulässt.
Liebes DJK-Mitglied,
hiermit laden wir Sie zur Mitgliederversammlung am 07.07.2022 um 19 Uhr
in das Clubhaus der Tennisabteilung, Stadionstraße, in Andernach ein.
Die Mitgliederversammlung wird für die ausgefallenen in den Jahren 2020 und
2021, Geschäftsjahre 2019 bis 2021, nachgeholt.
Laut gesetzlicher Übergangsregelung ist der bisherige Vorstand bis längstens
31.08.2022 im Amt wenn bis dahin keine Neuwahlen erfolgen.
Bei Neuwahl gilt die in unserer Satzung vorgesehene Amtszeit, Vorsitzender z.B.
4 Jahre bis 2026, und ist nicht rückwirkend zu berechnen.
Corona-Schutzmaßnahmen
Seit dem 03.04.2022 sind die Maskenpflicht in Innenräumen sowie die Testpflicht entfallen.
Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske bzw. das Einhalten
eines Mindestabstandes von 1,50m erfolgen auf freiwilliger Basis.
Der Vorstand behält sich vor, bei stark ansteigendem Infektionsgeschehen den Zutritt
nur mit einer medizinischen Schutzmaske zuzulassen. Bitte deshalb vorsorglich eine
Maske mitbringen.
Tagesordnung
- Begrüßung durch den Vorsitzenden
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Totengedenken
- Für das Jahr 2019 und 2021
1) Jahresberichte der Abteilungsvorsitzenden
2) Berichte des Geschäftsführers
3) Kassenberichte des Schatzmeisters
Aussprache zu 1) bis 3)
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Ehrungen
- Wahl eines Wahlleiters
- Neuwahl des Vorstandes
Vorsitzender (bis 2026)
Geschäftsführer (bis 2024)
Schatzmeister (bis 2024)
Fachwart Jugend und Sport (bis 2024)
Medienreferent (bis 2024)
- Wahl eines Kassenprüfers (für Jennifer Jüngling)
- Austritt aus dem Turnverband Mittelrhein
- Bundessportfest 2022
- Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Verschiedenes
Schriftliche Anträge an den Vorstand bis zum 30.06.2022
Gemäß Satzung sind alle aktiven und passiven Mitglieder ab dem vollendeten
16. Lebensjahr stimmberechtigt.
Milan Kriegel Volker Kirchesch Holger Napierala
Vorsitzender Geschäftsführer Schatzmeister
Marvin Karstens Gerd Rheinbay
Fachwart Jugend Medienreferent